ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BCA DIRECT
Die
Fahrzeugversteigerungen ausschließlich im Internet
BCAUCTIONS
Zulassung Nr. 2002-294
J.M.
BREMENS - C. BELLEVILLE - D. PONCET
(Für
die Durchführung von Auktionen befähigte Auktionatoren)
BCAuctions führt neben den
„physischen Versteigerungen“ in seinen drei Auktionszentren in Frankreich
(Paris, Lyon, Bordeaux), auch reine Online-Versteigerungen über BCA Direct durch: www.bca-direct.fr (Eigentum der BCA-Gruppe).
Unsere Plattform für die öffentliche
Versteigerung von Fahrzeugen im Internet entspricht der geltenden Gesetzgebung
(Gesetz Nr. 2000-642 vom 10. Juli 2000). BCAuctions, eine Gesellschaft für
freiwillige Versteigerungen, ist vom französischen Conseil
des Ventes (Versteigerungsrat) unter der Nr. 2002-294
zugelassen. Die Versteigerungen werden von befähigten Auktionatoren durchgeführt.
1)
DAS PRINZIP DER ONLINE-AUKTIONEN
BCA Direct ist eine
ausschließlich online stattfindende Versteigerung, die jeden Donnerstag ab 10
Uhr beginnt und freitags um 12 Uhr endet.
Anhand digitaler Fotos, die einen
Eindruck vom Fahrzeug und möglichen Beschädigungen vermitteln, einer Beschreibung sowie der Ergebnisse der
technischen Durchsicht und über die Online-Auktionsplattform BCA Direct kann der Internetnutzer an Auktionen teilnehmen und
Gebote abgeben (vgl. Benutzerhandbuch)
Das Prinzip ist einfach und wie bei
Auktionen üblich: Derjenige, der zum Abschluss der Auktion das höchste Gebot
abgegeben hat, ist Käufer des fraglichen Fahrzeugs.
Der Internetnutzer, der sich mit dem
Ziel registriert, Gebote für ein Fahrzeug abzugeben, um es zu erwerben, wird
Bieter genannt.
Der Internetnutzer, der bis zum Ende
der Auktion das höchste Gebot abgegeben hat, wird Ersteigerer
genannt.
Um an den Versteigerungen
teilzunehmen, muss sich der Internetnutzer zuvor auf der Seite www.bcae.net
registrieren..
2)
BEDINGUNGEN FÜR DIE
ONLINE-REGISTRIERUNG
Jeder Internetnutzer, der an der
Versteigerung teilnehmen möchte, muss sich unter Angabe seiner Postanschrift,
einer gültigen E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung auf der Seite www.bcae.net
registrieren.
E-Mail und Bankverbindung des
Internetnutzers werden über eine gesicherte Bankseite verifiziert und streng
vertraulich behandelt.
Um die Registrierung zu bestätigen,
muss der Internetnutzer zuvor die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
annehmen.
Wenn die Registrierung angenommen
wurde, übermittelt BCAuctions dem Internetnutzer innerhalb von 48 Stunden per
Mail einen persönlichen und vertraulichen Code. Über diesen vertraulichen Code
können Gebote abgegeben werden. Bei Weitergabe dieses Codes an Dritte ist
allein der Internetnutzer haftbar.
Hat der Internetnutzer das fragliche Fahrzeug
ersteigert und bezahlt es nicht innerhalb der
festgelegten Frist (D+3 nach dem Kauf), wird seiner Kreditkarte ein Betrag von
400 € ohne MwSt. (478,4 € einschl. MwSt.), der den Mindestauktionskosten
entspricht, in Rechnung gestellt. Sein Account auf
der Seite wird geschlossen.
In keinem Fall
wird die Kreditkarte zwangsweise belastet.
3)
ABLAUF DER AUKTION
Bitte informieren Sie sich im Benutzerhandbuch über den Ablauf der
Versteigerungen.
BCAuctions behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die
Gegenstand einer Klage oder eines Rechtsstreits sind, auch nach Beginn der
Auktion noch zurückzuziehen.
Geben zwei oder mehrere Bieter ein Gebot in gleicher Höhe
ab, so wird das zuerst eingegangene Gebot berücksichtigt.
Sie haben zwei Möglichkeiten, Gebote abzugeben:
·
Abgabe eines Festgebotes
·
Abgabe eines maximalen Gebotes
Der angezeigte Preis versteht sich einschließlich Mehrwertsteuer,
ohne Auktionsgebühren.
4)
RÜCKTRITTSRECHT
Öffentliche
Online-Fernversteigerungen beweglicher Güter sind durch die Anordnung 2001-741
vom 23 August (Art. 121-17 des franz. Verbraucherschutzgesetzbuchs) vom
Rücktrittsrecht ausgenommen.
Auf dieser Grundlage gilt jedes abgegebene
Gebot und jeder Zuschlag als definitiv.
Im Falle der Annullierung des Kaufs
durch den Ersteigerer erfolgt die sofortige
Schließung seines Accounts auf der Seite und es
werden 400 € ohne MwSt. (478,4 €
einschl. MwSt.) als Mindestauktionsgebühr erhoben.
5)
ZUSCHLAG, BEZAHLUNG UND LIEFERUNG
DER FAHRZEUGE
Nach Abschluss der Auktion erhält der
Käufer eine Mail von BCA mit der Information über den erhaltenen Zuschlag für
das (oder die) betreffende(n) Fahrzeug(e), mit der Rechnung als Dateianhang.
Der Ersteigerer
muss dann innerhalb der drei auf die Auktion folgenden Werktage bei einem der
drei Auktionszentren von BCA (vgl. Anschriften auf der Website) den
Zuschlagspreis zuzüglich der Auktionsgebühren einzahlen.
Die Bezahlung kann durch
Banküberweisung oder Bankscheck erfolgen.
Gemäß geltender Rechtslage ist
Barzahlung für Unternehmen nur bis zu einem Betrag von 1 100 € und für
Privatpersonen bis 3 000 € möglich.
Nach erfolgter Zahlung werden die
Originalfahrzeugpapiere gemeinsam mit dem Fahrzeug übergeben. Anderenfalls kann
eine Frist von 15 Tagen für deren Einholung erforderlich sein. Sie werden dann
an die angegebene Adresse zugeschickt.
Erfolgt innerhalb der vorgegebenen
Frist keine Zahlung, sieht sich BCAuctions gezwungen, den Kauf zu annullieren. DemErsteigerer wird daraufhin sofort der Account auf der Seite gesperrt und es wird die
Mindestauktionsgebühr von 400€ ohne MwSt. (478,4 € einschl. MwSt.) erhoben.
Das Fahrzeug muss spätestens
innerhalb von vier Tagen nach dem Auktionsdatum abgeholt werden. Danach werden
Ihnen Standgebühren in Höhe von 5 € pro weiteren Tag in Rechnung gestellt.
Die Abholung des Fahrzeugs kann erst
nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgen.
Ab Zuschlag obliegt die
Versicherungspflicht dem Käufer.
6)
AUKTIONSGEBÜHREN: gemäß der
nachfolgenden Tabelle zum Zuschlagspreis hinzuzurechnen (Betrag ohne MwSt.)
Bei freiwilligen Versteigerungen
betragen die Auktionskosten unabhängig vom Volumen 12 % ohne MwSt. (14,35 %
einschl. MwSt.) des Zuschlagspreises, mindestens aber 400 € ohne MwSt.
(478.4 € einschl. MwSt.) und höchstens 1 200 € ohne MwSt. (1 435 €
einschl. MwSt.).
Gemäß nachfolgender Tabelle sinken
die Auktionsgebühren in Abhängigkeit vom Wert der in den letzten drei Monaten
erworbenen Fahrzeuge.
|
Zuschlags inkl. MWSt |
< 20 000 € |
> 20 000 € |
|||
|
Käufe in den letzten drei Monaten |
Auktionsgebühren
(in % des Zuschlags) |
Mindestbetrag |
Höchstbetrag |
Auktionsgebühren
(in % des Zuschlags) |
|
|
Gold |
> 30 000
€ inkl. MWSt |
6% ohne MWSt
(7.18%
inkl. MWSt) |
300
€ ohne MWSt (359
€ inkl. MWSt) |
600
€ ohne MWSt (718
€ inkl. MWSt) |
3% ohne MWSt
(3.59%
inkl. MWSt) |
|
Silver |
> 15 000
€ inkl. MWSt |
9% ohne MWSt (10.76% inkl. MWSt) |
350
€ ohne MWSt (419
€ inkl. MWSt ) |
900
€ ohne MWSt (1077
€ inkl. MWSt) |
4.5% ohne MWSt (5.38% inkl. MWSt) |
|
Classic |
Ohne Mindestwert |
12% ohne MWSt (14.35% inkl. MWSt) |
400
€ ohne MWSt (479
€ inkl. MWSt) |
1 200
€ ohne MWSt (1435
€ inkl. MWSt) |
6% ohne MWSt (7.18% inkl. MWSt) |
·
Reparaturversicherung
Sie
können eine Reparaturversicherung am Empfang unserer Auktionszentren
unterzeichnen oder die Internetseite unseres Partners konsultieren: www.enchereassure.fr
·
Kfz-Versicherung
Sie
sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug zu versichern, bevor es unsere Auktionszentren
verlässt. Sie können am Empfang unserer Zentren eine Versicherung abschließen
oder die Internetseite unseres Partners konsultieren: www.enchereassure.fr
·
Transport Ihres Fahrzeuges durch BCA
Für
zahlreiche Spediteure können wir Ihnen von uns vereinbarte Frachttarife
anbieten.
Ein Angebot zu
Frachttarifen und Fristen können Sie bei unserem Logistikzentrum unter folgender
E-Mail-Adresse einholen: logistique@bcae-france.com
8)
HAFTUNG
Auf unserer Seite dürfen sich nur voll rechtsfähige
Personen registrieren.
Die Teilnahme an öffentlichen Versteigerungen ist nur volljährigen Personen
gestattet. Bei der Bezahlung und Auslieferung des Fahrzeugs wird man Sie um die
Vorlage Ihres Personaldokumentes bitten.
Die Haftung des Unternehmens BCAuctions beschränkt sich
auf die Sicherung der ordnungsgemäße Abwicklung der
Zuschläge.
BCAuctions übernimmt keinerlei Haftung für Käufer oder Verkäufer.
Die Veröffentlichung der Fotos und Beschreibungen der Fahrzeuge auf der
Internetseite und während der Auktion selbst werden als Werbung gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen des öffentlichen Verkaufs betrachtet.
Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sowohl diese als
auch die Auktionsgebühren anerkannt.
Jeder Bieter hat das Zugriffsrecht auf seine auf der Website enthaltenen
persönlichen Daten und das Recht, diese zu ändern. Die digitalisierten
Personendateien werden gemäß der geltenden Gesetzgebung der CNIL
(Datenschutzbehörde) gemeldet.
9)
ERSTATTUNGSFÄHIGEMEHRWERTSTEUER AUF FAHRZEUGE UND EXPORT
Die Fahrzeuge, bei denen die
Mehrwertsteuer erstattungsfähig ist, sind im Auktionskatalog entsprechend
gekennzeichnet.
Für den Automobilbereich geltender
Mehrwertsteuersatz = 19,6 %
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg,
Niederlande, Portugal, Schweden, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Österreich,
Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern)
Privatpersonen:
Gewerbetreibende:
Nach Erhalt des vom Spediteur und vom Käufer
abgestempelten CMR-Frachtbriefs (Versanddokument)
erstatten wir Ihnen die Umsatzsteuer per Banküberweisung.
Privatpersonen:
Gewerbetreibende:
10) GERICHTSSTAND
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unterliegen dem französischen Recht. Die Zuständigkeit für alle
Rechtsstreitigkeiten liegt bei den Gerichten im Gebiet des Sitzes von
BCAUCTIONS.
Alleiniger Gerichtsstand ist das
Handelsgericht von Créteil.